Auslandskrankenversicherung für Langzeiturlauber

Auch als Langzeiturlauber optimal versichert

Gerade Langzeiturlauber sollten über eine gute Auslandskrankenversicherung verfügen. Wenn man während seines Auslandsaufenthaltes ernsthaft erkrankt, oder bei einem Unfall verletzt wird, kann es passieren, dass je nach Aufenthaltsort eine notwendige Behandlung nicht gewährleistet werden kann. Ordnet der behandelnde Arzt deshalb einen Rücktransport nach Deutschland an, kann es für den Langzeiturlauber ohne Auslandskrankenversicherung unangenehm teuer werden, denn die Kosten für einen Rücktransport werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erstattet.

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Fallbeispiel Langzeiturlauber

Das Ehepaar Annegret und Hermann P. ist seit einigen Jahren pensioniert und verbringt gerne ausgedehnte Urlaube in angemieteten Ferienhäusern an der Südküste der Türkei. Im Sommer 2008 buchen die Langzeiturlauber 8 Wochen in einem Ferienhaus in Manavgat. Am dritten Tag des Urlaubs bricht sich Frau P. beim Sturz von einer Treppe den linken Oberschenkel. Nach der ersten notdürftigen Behandlung in einem türkischen Krankenhaus brechen die beiden Langzeiturlauber die Ferien ab und fahren nach Hause.
Die Gesamtkosten für Krankenhaus, Rücktransport und Urlaubsabbruch betragen 16.433,- EUR. Wieder zuhause, stellt das Ehepaar fest, dass ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten nicht trägt. Die Türkei gehört nicht zur EU, daher zahlt die Gesetzliche die Krankenhauskosten nicht. Für Rücktransport und Urlaubsabbruch kommt die Gesetzliche ohnehin nicht auf. Gut, dass unser Ehepaar vor Reiseantritt eine Auslandskrankenversicherung für Langzeiturlauber für nur wenige Euro abgeschlossen hatte, die sämtliche Kosten deckt.

Fragen zum Thema "Auslandskrankenversicherung für Langzeiturlauber"?

Wir halten unseren Vergleich der günstigsten Angebote immer aktuell. Wenn Sie Fragen zum Thema Auslandskrankenversicherung für Langzeiturlauber haben, rufen Sie uns einfach an unter der Nummer

 

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Tiefpreisgarantie

Experten-Tipp

Klären Sie mit dem Anbieter der Auslandskrankenversicherung, zu welchen Bedingungen die Kosten für einen Rücktransport erstattet werden. Ein "medizinisch sinnvoller Rücktransport" ist aus Versicherungssicht etwas anderes als ein "medizinisch notwendiger Rücktransport". Werfen Sie bei Ihrem Vergleich der Angebote einen Blick in die Leistungsbedingungen!

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