PROTRIP Auslandskrankenversicherung bis zu einem Jahr

PROTRIP  - DR-WALTER GmbH Die Auslandskrankenversicherung PROTRIP ist exakt auf die Bedürfnisse von Reisenden zugeschnitten, die sich für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren im Ausland aufhalten - zum Beispiel Au-pairs, Sprachschüler, Studenten, Praktikanten, nicht entsandte Arbeitnehmer im Ausland und Langzeiturlauber. Der günstige Tarif PROTRIP ist eine reine Auslandskrankenversicherung. Wahlweise können Sie PROTRIP auch zu einem Paket erweitern. Sie erhalten dann folgenden Schutz: Auslandskrankenversicherung, Reiseunfallversicherung, private Reisehaftpflichtversicherung und Assistanceversicherung. Die Reisekrankenversicherung können Sie mit oder ohne Selbstbehalt abschließen. Bei Wahl der Versicherung mit Selbstbehalt beträgt dieser 50 Euro je Schadensfall.
Rechner
Reiseziel
Reisebeginn
Reiseende
Selbstbehalt
Geschlecht
Geburtsjahr
50 €
--
Prämie berechnen
Allgemeine Informationen
Versicherungstarif
PROTRIP
Versicherungsgesellschaft
DR-WALTER GmbH
Besonderheiten
reine Auslandskrankenversicherung
Geltungsbereich
Weltweit
Versicherbarer Personenkreis
Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten
Versicherbare Auslandsaufenthalte
Privat- und Geschäftsreisen
Heimatlanddeckung
Bis zu vier Wochen bei Vertragsdauer von mindestens 6 Monaten
Versicherungsdauer
bis zu 60 Monate
Notruftelefon
24-Stunden-Notfall-Hotline, mehrsprachig
Kündigung durch die versicherte Person
Nach Ablauf des beantragten Zeitraums endet die Versicherung automatisch. Reisen Sie vorzeitig zurück, teilen Sie uns dies bitte mit. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt, um taggenau abzurechnen. Sie bezahlen dann nur die bis zum Eingang dieser Mitteilung angefallenen Beiträge.
Verlängerung
Eine Verlängerung der Versicherung ist bis zur Höchstdauer von 60 Monaten möglich.
Vertragsabschluss
Online Abschluss vor Beginn des Auslandsaufenthaltes
Preise
 
Monatlicher Beitrag für die Reisekrankenversicherung bis zum 19. Monat für
Personen bis 29 Jahre, ohne USA und Kanada, mit Selbstbehalt
28,90 €
Personen bis 29 Jahre, mit USA und Kanada, mit Selbstbehalt
58,90 €
Personen bis 69 Jahre, ohne USA und Kanada, mit Selbstbehalt
67,90 €
Personen bis 69 Jahre, mit USA und Kanada, mit Selbstbehalt
137,90 €
Ab dem 19. Monat und bei Abschluss der Versicherung ohne Selbstbehalt gelten höhere Beiträge. Die Ergänzung aus Haftpflicht-, Unfall- und Assistanceversicherung ist für 4,50 EUR abschließbar. Alle Beiträge finden Sie in den Versicherungsunterlagen.
Leistungen
Ambulante ärztliche Heilbehandlung
privatärztlich
Arzneien und Verbandmittel
nach ärztlicher Verordnung
Hilfsmittel
nach Unfall und ärztlicher Verordnung gemäß Hilfsmittelkatalog
Stationäre Heilbehandlung
Ausland: privatärztliche Versorgung - Heimatland: allgemeine Pflegeklasse
Zahnbehandlung
ja
Zahnersatz
ja
Rücktransport
medizinisch sinnvoller und ärztlich verordneter Rücktransport
Vorsorge
nein
Schutzimpfungen
nein
Rehamaßnahmen
nein
Schwangerschaft/Entbindung
nein - mit Ausnahmen
Behandlung psychischer Leiden
Erstfeststellung bis zu 2.000 EUR
Vorerkrankungen
nein
Selbstbehalt
Wählbar. Bei Wahl der Reisekrankenversicherung mit Selbstbehalt beträgt dieser 50 EUR je Schadensfall.
freie Arztwahl
ja
Zugelassene Behandlungsmethoden und Arzneimittel
anerkannte Behandlungsmethoden und Arzneimittel
Kostenübernahme und Vorleistung bei stationärem Aufenthalt
ja
Vorleistung durch Versicherer bei ambulanter Behandlung
auf Anfrage
Nachleistungspflicht
bis zu 90 Tage nach Versicherungsende
Bestattungskosten
bis zu 30.000 EUR
Überführungskosten
bis zu 30.000 EUR
Pflegeversicherung
nein
Krankentagegeldversicherung
nein
Weiterversicherungsrecht
nein
Schutz in Krisengebieten
ja
Leistung auch bei Pandemien
ja
Weitere Informationen
Leistungsbeschreibung Auslandskrankenversicherung PROTRIP


Bei PROTRIP handelt es sich wahlweise um eine Reisekrankenversicherung oder um ein Versicherungspaket aus Auslandskrankenversicherung, Reisehaftpflichtversicherung und Reiseunfallversicherung für Personen, die sich bis zu fünf Jahre im Ausland aufhalten möchten. Die PROTRIP Auslandskrankenversicherung muss vor Beginn der Auslandsreise abgeschlossen werden. Teile eines Auslandsaufenthaltes können durch die PROTRIP Auslandskrankenversicherung nicht versichert werden.

Durch diese Auslandskrankenversicherung erstattungsfähig sind im Ausland entstehende Aufwendungen für:

- ambulante ärztliche Heilbehandlung sowie Röntgendiagnostik.

- Arznei-, Verband- und Heilmittel aufgrund ärztlicher Verordnung. Als Arzneimittel, auch wenn sie ärztlich verordnet sind und heilwirksame Stoffe enthalten, gelten nicht Nähr- und Stärkungspräparate sowie kosmetische Präparate.

- ärztlich verordnete Hilfsmittel, die infolge eines Unfalles notwendig werden und der ärztlichen Behandlung der Unfallfolgen dienen.

- schmerzstillende Zahnbehandlung und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz (Prothesen) in einfacher Ausfertigung. Außerdem sind erstattungsfähig die Aufwendungen für unfallbedingten Zahnersatz in einfacher Ausfertigung. Die Erstattungsleistung hierfür ist auf 2.000,- EUR für die gesamte Dauer der Auslandskrankenversicherung begrenzt.

- stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten sowie Verpflegung und Unterkunft im Krankenhaus.

- den medizinisch notwendigen Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus oder zum nächsterreichbaren Notfallarzt.

- im Todesfall entstehende Bestattungskosten im Ausland oder die Überführungskosten an den ständigen Wohnsitz der versicherten Person jeweils bis zu 10.000,- EUR.

- medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransport aus dem Ausland an den ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, wenn am Aufenthaltsort in zumutbarer Entfernung eine ausreichende medizinische Versorgung nicht möglich ist und deshalb eine weitere Gesundheitsschädigung befürchtet werden muss, oder wenn nach Art und Schwere der Erkrankung bzw. Unfallfolge die medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung einen Zeitraum von zwei Wochen übersteigen würde.

- nach Eintritt des Versicherungsfalles entstehenden Kosten der Reise des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades an den Aufenthaltsort der versicherten Person im Ausland, wenn nach Art und Schwere der Erkrankung bzw. Unfallfolge die medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung einen Zeitraum von zwei Wochen voraussichtlich übersteigen wird, bis zu 500,- EUR.

 

Weitere Details zu dieser Auslandskrankenversicherung entnehmen Sie bitte den PDF-Dokumenten Leistungsbeschreibung, Versicherungsbedingungen und Antrag.
Antrag / Versicherungsdokumente
 
PROTRIP Auslandskrankenversicherung bis zu einem Jahr
Leistungsbeschreibung - PDF
Versicherungsbedingungen - PDF
Antrag - PDF
Broschüre
Die Experten in Sachen Auslandskrankenversicherung